|
|
Über Nutzwerk wurde in der folgenden Veröffentlichung der Leipziger Volkszeitung berichtet.
Zitiert aus: Leipziger Volkszeitung, 20.10.2005, S. 6
Urteil stärkt kleine Unternehmen
von Daniel Große
Frankfurt/Leipzig
Im konkreten Fall ging es um das Leipziger IT-Unternehmen Nutzwerk. Die Deutsche Telekom hatte die Softwarefirma vor zwei Jahren mit mehreren Unterlassungserklärungen konfrontiert. Nutzwerk warb damals mit einem "bis zu dreimal schnelleren Internetanschluss ohne DSL" durch ihr Produkt SaferSurf. Darin sah die Telekom einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht und mahnte Nutzwerk kostenpflichtig ab. Nutzwerk akzeptierte zwar die Abmahnung wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens, allerdings ohne die Zahlung der Kosten. Die Telekom stellte daraufhin die Abmahnkosten in Rechnung. "Dem widersprachen wir aber", so Ramona Wonneberger, Geschäftsführerin von Nutzwerk.
Zunächst urteilte das Amtsgericht Frankfurt/Main zu 84 Prozent für die Telekom. Nutzwerk jedoch ging in Berufung. Das Landgericht Frankfurt/Main fällte daraufhin ein Urteil (Az.: 3-08 S 2/04), das vor allem für den Mittelstand Signalwirkung haben dürfte. Der Vorsitzende Richter wies nicht nur die Klage der Telekom insgesamt ab, sondern stellte auch klar, dass größere Wirtschaftsunternehmen mit eigener Rechtsabteilung bei einer üblichen wettbewerbsrechtlichen Abmahnung keinen externen Rechtsanwalt einschalten dürfen. Die Kosten, die durch Einschaltung der Rechtshilfe entstanden sind, können nicht dem Schädiger zugeschrieben werden. Erst nach erfolgloser Abmahnung dürfe ein externer Anwalt beauftragt werden, dessen Kosten zu erstatten sind.
"Das heißt für diesen Fall, dass die Telekom keinen Cent sieht", so Nutzwerks Anwalt Claas Plesch. "In letzter Zeit gibt es ein regelrechtes Abmahn-Unwesen. Dank des Urteils wird dem Einhalt geboten."
|
|