Allgemeine Geschäftsbedingungen der Nutzwerk GmbH
(Online-Dienste - AGB-C)

Die Nutzwerk GmbH (im Folgenden "Nutzwerk" genannt) stellt einen Online-Dienst zur Verfügung, der Nutzer des Internets vor Sicherheitslücken, Computerviren aller Art und sonstigen Gefahren schützt. Zusätzlich ermöglicht der Online-Dienst den Datenstrom im Web zu beschleunigen. Nutzwerk bietet mit dem Dienst (nachfolgend "Dienst SaferSurf" genannt) Schutz für vorhandene Internet-Postfächer und beim Anwählen von Internetseiten über einen normalen Internet-Browser.

§1 Gegenstand der Bedingungen
§2 Vertragsbeginn
§3 Zugangsdaten
§4 Datenschutz
§5 Weitere Pflichten und Obliegenheiten des Nutzers
§6 Transfervolumen (Limitsperre)
§7 Nutzung durch Dritte
§8 Preise, Preisänderungen, Zahlungsbedingungen
§9 Leistungsänderung
§10 Beanstandungen/Einwendungen
§11 Verzug (Sperre/Kündigung)
§12 Beschränkte Garantie
§13 Kündigung
§14 Verlängerung des Vertragsverhältnisses
§15 Haftungsausschluss
§16 Widerrufsrecht
§17 Sonstige Bedingungen

§1 Gegenstand der Bedingungen

Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Inanspruchnahme des Dienstes SaferSurf zwischen Nutzwerk und dem Endkunden (im Folgenden "Nutzer" genannt).

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§2 Vertragsbeginn

Die Bereitstellung des Dienstes SaferSurf setzt eine Anmeldung voraus. Nutzwerk behält sich vor, die Anmeldung im Einzelfall aus gewichtigen Gründen abzulehnen. Die Nutzung des Dienstes SaferSurf ist durch Eingabe des Benutzernamens und des persönlichen Kennwortes (im Folgenden "Zugangsdaten" genannt) möglich. Diese Daten werden dem Nutzer an die in der Anmeldung angegebene eMail-Adresse zugesandt. Ab Erhalt dieser Daten gilt die Leistung als bereitgestellt.

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§3 Zugangsdaten

Der Nutzer hat die Zugangsdaten vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen. Bei begründetem Verdacht, dass die Zugangsdaten eines Nutzers unberechtigterweise durch Dritte genutzt werden, ist Nutzwerk berechtigt, eine Zugangssperre zu setzen. Der Nutzer wird darüber informiert.

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§4 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ohne weitere zusätzliche Einwilligung nur zum Zwecke der Bereitstellung des Zugangs, der Nutzung und der Abrechnung erhoben, verarbeitet und genutzt. Zur Vertragsabwicklung, für die Hotline und hier insbesondere zur technischen Unterstützung sowie für die Abrechnung können die Daten der Nutzer im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung intern oder an beauftragte Unternehmen übermittelt werden. Nutzwerk gewährleistet in jedem Fall den Schutz der personenbezogenen Daten, wie er gemäß den Online-Datenschutz-Prinzipien (ODSP) für den Dienst SaferSurf angegeben ist. Weitere Einzelheiten sind auf der SaferSurf Homepage unter dem Punkt Hinweise zum Datenschutz verfügbar.

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§5 Weitere Pflichten und Obliegenheiten des Nutzers

Der Nutzer ist verpflichtet, die vereinbarten Preise entsprechend der Preisliste fristgerecht zu zahlen. Weiterhin ist er verpflichtet, je nach gewählter Zahlungsmodalität die uneingeschränkte Begleichung des Nutzungsentgeltes zu ermöglichen. Eine Änderung der eMail-Adresse ist Nutzwerk unter Angabe der Zugangsdaten mitzuteilen. Der Nutzer erklärt, den Dienst SaferSurf nicht missbräuchlich zu nutzen.

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§6 Transfervolumen

Um einen Missbrauch von SaferSurf zu verhindern, gibt es verschiedene Selbstschutzmechanismen. Diese sind notwendig, da theoretisch auch ein Unternehmen mit mehreren Hundert Mitarbeitern bzw. Computern ein SaferSurf Benutzerkonto einrichten kann. SaferSurf richtet sich jedoch an Privatanwender. Für diese Anwendergruppe wurden die Tarife kalkuliert und es wird dabei davon ausgegangen, dass die SaferSurf Funktionen jeweils nur an einem Computer gleichzeitig genutzt werden. Für Unternehmen stehen spezielle SaferSurf Pakete zu Verfügung.

Ohne Selbstschutzmechanismen könnte ein Unternehmen Hunderte von Gigabyte an Daten über die SaferSurf Server laden. Der wirtschaftliche Schaden wäre dabei nicht abzuschätzen, denn die Transferkosten, die SaferSurf an seinen technischen Dienstleister zahlt, würden die monatlichen Gebühren des Anwenders erheblich übersteigen.

Internet-Seiten
Jeder Kunde erhält mit einem SaferSurf Paket im Monat 4000 Megabyte an Datenvolumen für den Aufruf von Internet-Seiten. Das sind rein rechnerisch über 40.000 Internet-Seiten. Das Transfervolumen für Internet-Seiten gilt auch für Dateien, die über den Internet-Browser aus dem Netz geladen werden. Wird das Transfervolumen für den Aufruf von Internet-Seiten im Monat überschritten, erfolgt eine Benachrichtigung an den Nutzer. Mit der Benachrichtigung wird ihm die Möglichkeit angeboten, eventuell einen Zusatztransfer zu buchen.

eMails
Für den Abruf von eMails erhält der Kunde ein Kontingent von 5000 eMails im Monat. Als Datenvolumen für die Abholung von eMails werden 200 Megabyte im Monat bereitgestellt sowie 10 Megabyte Speicherplatz für den Papierkorb. Wird das Datenvolumen oder die maximale Anzahl der abgerufenen eMails erreicht, erfolgt eine Benachrichtigung an den Nutzer. Der Nutzer erhält sofort einen Bonustransfer in Höhe von 20 Prozent für die Abholung von eMails. Dieser ermöglicht es ihm, eventuell einen Zusatztransfer zu buchen oder mit dem Bonustransfer das Monatsende zu erreichen. Vor dem Erreichen des maximalen Speicherplatzes für den eMail-Papierkorb erhält der Nutzer ebenfalls eine Benachrichtigung.

Limitsperre
Wird das Transfervolumen für Internet-Seiten oder der Bonustransfer für eMails überschritten, ohne dass ein Zusatztransfer dazu gebucht worden ist, erfolgt automatisch eine Zugangssperre für die jeweilige SaferSurf Funktion. Eine weitere Nutzung der Funktion ist dann innerhalb des betreffenden Monats nicht mehr möglich.

Wird der Speicherplatz des Papierkorbs überschritten, stehen die eMail Funktionen von SaferSurf nach dem Leeren des Papierkorbs sofort wieder zur Verfügung.

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§7 Nutzung durch Dritte

Dritte sind alle natürlichen oder juristischen Personen, welche nicht Nutzer im Sinne von Punkt 1 sind. Es ist nicht gestattet, die Zugangsdaten und/oder die auf dem Zugang beruhenden Leistungen ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung mit Nutzwerk Dritten zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Bei Verweigerung der Erlaubnis durch Nutzwerk steht dem Nutzer kein Recht zur außerordentlichen Kündigung zu.

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§8 Preise, Preisänderungen, Zahlungsbedingungen

Es gelten die für die gewählten Funktionen nach der dazugehörigen Leistungsbeschreibung/Preisliste gültigen Entgelte. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt im Rahmen des gewählten gebuchten Zeitraumes.

Preise sind beginnend mit dem Tag der Bereitstellung der Zugangsmöglichkeit zum Dienst SaferSurf zu zahlen.

Im Falle einer Zugangssperre nach §6 AGB-C bleibt der Nutzer verpflichtet, die gesamten Preise des gebuchten Zeitraumes zu zahlen. Es erfolgt keine anteilige Verrechnung.

Der Nutzer hat auch die Preise zu zahlen, die durch unbefugte Nutzung seiner Zugangsdaten entstanden sind, es sei denn, der Nutzer weist nach, dass er die unberechtigte Nutzung nicht zu vertreten hat.

Der Betrag zur Nutzung des Dienstes ist je nach gewählter Zahlungsweise zu zahlen. Bei Einrichtung eines neuen Benutzerkontos wird eine einmalige Einrichtungpauschale berechnet. Diese wird mit der ersten Abbuchung berechnet. Bei erteilter Einzugsermächtigung muss für ausreichende Deckung gesorgt sein.

Durch Angabe der Bankverbindung in Form der Kontonummer und der Bankleitzahl erteilt der Nutzer der Firma Nutzwerk die Ermächtigung, die Gebühren von dem angegebenen Konto einzuziehen. Gleichzeitig wird die bezogene Bank unwiderruflich angewiesen, Nutzwerk im Fall der Nichteinlösung der Lastschrift die Anschrift des Nutzers mitzuteilen. Die Kosten der Rücklastschrift sowie sämtliche Kosten zur Ermittlung der Anschrift des Schuldners trägt der Nutzer.

Nutzwerk ist berechtigt, das Entgelt für die Leistungen zu ändern. Nutzwerk wird dem Nutzer eine Änderung der Entgelte per eMail mitteilen. Gleichzeitig wird Nutzwerk den Nutzer ausdrücklich darauf hinweisen, dass das geänderte Entgelt dann gilt, wenn der Nutzer dem geänderten Entgelt nicht innerhalb von zwei Wochen schriftlich widerspricht. Das Vertragsverhältnis wird dann zu den geänderten Entgelten fortgesetzt.

Widerspricht der Nutzer rechtzeitig, haben beide Parteien das Recht, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

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§9 Leistungsänderung

Nutzwerk ist berechtigt, einzelne Leistungsmerkmale/Leistungsbeschreibungen, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Preise zu ändern. Nutzwerk wird dem Nutzer die Änderungen per eMail mitteilen. Eine Benachrichtigung kann auch schriftlich erfolgen. Gleichzeitig wird Nutzwerk den Nutzer ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Änderungen im Vertragsverhältnis dann gelten, wenn der Nutzer nicht innerhalb von zwei Wochen schriftlich dem geänderten Vertrag widerspricht. Das Vertragsverhältnis wird dann zu den geänderten Bedingungen fortgesetzt.

Widerspricht der Nutzer rechtzeitig, haben beide Parteien das Recht, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

Bei einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes werden die Nutzungsentgelte automatisch angepasst.

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§10 Beanstandungen/Einwendungen

Beanstandungen gegen Preise oder Leistungen von Nutzwerk müssen schriftlich und möglichst umgehend, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Nutzung bzw. Bereitstellung des Dienstes erhoben werden. Die Unterlassung von Beanstandungen innerhalb des genannten Zeitraumes gilt als Zustimmung; Nutzwerk wird in den Rechnungen nicht besonders auf die Folgen einer unterlassenen rechtzeitigen Anzeige hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des Nutzers bei Beanstandungen nach Fristablauf bleiben unberührt.

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§11 Verzug (Sperre/Kündigung)

Bei Zahlungsverzug des Nutzers oder Rückbuchung des gewählten Tarifes ist Nutzwerk berechtigt, den Zugang des Nutzers zum Dienst SaferSurf zu sperren. Nutzwerk darf das Vertragsverhältnis fristlos kündigen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt Nutzwerk vorbehalten.

Gerät Nutzwerk mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so richtet sich die Höhe nach dem gewählten Tarif. Der Nutzer ist nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Nutzwerk eine von ihm gesetzte angemessene Nachfrist aus Gründen nicht einhält, welche Nutzwerk zu vertreten hat.

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§12 Beschränkte Garantie

Nutzwerk garantiert für einen Zeitraum von neunzig [90] Tagen ab der ersten Leistungsinanspruchnahme, dass der Dienst SaferSurf im Wesentlichen der in der Dokumentation beschriebenen Funktionalität entspricht, wenn dieser ordnungsgemäß entsprechend der in der Dokumentation beschriebenen Art und Weise genutzt wird.

Der Nutzer übernimmt die alleinige Verantwortung dafür, dass der Dienst SaferSurf seinen Anforderungen genügt. Nutzwerk übernimmt keine Garantie dafür, dass der Dienst SaferSurf und/oder die Dokumentation den Anforderungen entspricht und die Verwendung ununterbrochen und fehlerfrei verläuft.

Nutzwerk übernimmt keine Garantie dafür, dass der Dienst SaferSurf alle bekannten Computerviren identifiziert oder dass der Dienst SaferSurf nicht gelegentlich fälschlich einen Computervirus angibt, der nicht einem Computervirus entspricht.

Bei Garantieverletzung besteht der einzige Anspruch und die gesamte Haftung von Nutzwerk nach Ermessen von Nutzwerk in der Reparatur, Ersetzung oder Preisrückerstattung des Dienstes SaferSurf, wenn die Garantieverletzung Nutzwerk oder seinen Beauftragten während des Garantiezeitraums gemeldet wurde. Sie müssen alle notwendigen Informationen zur Verfügung stellen, die notwendig sind, um dem Anbieter die Reparatur bzw. Ersetzung des defekten Dienstes SaferSurf zu ermöglichen.

Die Garantie gilt nicht, wenn Sie

  1. ohne Zustimmung von Nutzwerk Änderungen am Dienst SaferSurf vornehmen oder vornehmen lassen,
  2. den Dienst SaferSurf in einer nicht vorgesehenen Art und Weise verwenden oder
  3. den Dienst SaferSurf in einer anderen Art und Weise verwenden als laut dieser Vereinbarung zulässig ist.

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§13 Kündigung

Das Vertragsverhältnis erlischt für beide Vertragspartner durch Kündigung des Nutzungsvertrages durch eine der Vertragsparteien. Eine Kündigung durch den Nutzer kann 7 Tage vor Ablauf der gebuchten Laufzeit schriftlich ausgesprochen werden.

Da der Bestellvorgang vollständig anonym gestaltet ist, kommt es erst dann zu einer rechtswirksamen Kündigung durch den Nutzer, wenn der Nutzer schriftlich Nutzwerk über den Kündigungswunsch informiert. Bei der Kündigung ist der Benutzername und die Kundennummer unbedingt anzugeben.

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§14 Verlängerung des Vertragsverhältnisses

Damit die Verlängerung für den Kunden so einfach wie möglich gestaltet wird, verlängert sich der Nutzungsvertrag automatisch, wenn der Kunde keine Kündigung ausspricht, die 7 Tage vor Ablauf des Nutzungsvertrages bei SaferSurf und dessen Betreiber eingeht. Bei der Verlängerung wird für Kunden mit einem Vertrag über 12 Monate die gleiche Laufzeit berechnet. Für alle anderen Kunden verlängert sich der Vertrag um 6 Monate. Eine nochmalige Einrichtungspauschale wird nicht berechnet, außer bei Kunden, die den Dienst SaferSurf im Probe-Abo nutzen. Diese zahlen bei Vertragsverlängerung nach dem Probe-Abo nur 50% der Einrichtungspauschale, da ihnen die bereits mit dem Probe-Abo gezahlten 50% mit angerechnet werden.

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§15 Haftungsausschluss

Nutzwerk haftet für Schadenersatzansprüche lediglich im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

NUTZWERK IST NICHT FÜR SCHÄDEN VERANTWORTLICH, DIE DURCH DEN ANWENDER ODER DRITTE DURCH VERWENDUNG ODER VERBREITUNG DES DIENSTES SAFERSURF VERURSACHT WERDEN. IN KEINEM FALL IST NUTZWERK BEI EINFACHER UND LEICHTER FAHRLÄSSIGKEIT FÜR ENTGANGENEN UMSATZ ODER GEWINN ODER DEN VERLUST VON DATEN ODER FÜR DIREKTE, INDIREKTE, SPEZIELLE, LOGISCH FOLGENDE, BEILÄUFIGE ODER EINSCHLIEßENDE SCHADENSERSATZANSPRÜCHE VERANTWORTLICH, DIE DURCH DEN GEBRAUCH ODER DIE UNMÖGLICHKEIT DES GEBRAUCHS DES DIENSTES SAFERSURF VERURSACHT WURDEN, UNABHÄNGIG VON THEORETISCH BESTEHENDER MÖGLICHER HAFTUNG, SELBST WENN NUTZWERK VON DER MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDIGUNGEN BENACHRICHTIGT WORDEN IST.

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§16 Widerrufsrecht

Für den Kunden werden ein individuelles Benutzerkonto und individuelle Funktionen auf den Servern der Nutzwerk GmbH bereitgestellt und eingerichtet. Für den Kunden werden bei externen Anbietern einzelne Leistungen bis zum Ende der gebuchten Laufzeit angemietet und von Nutzwerk für den gebuchten Zeitraum im Voraus bezahlt. Verbraucher haben ein 14-tägiges Widerrufsrecht, es sei denn, sie nehmen den Dienst vor Ablauf der Widerrufsfrist in Anspruch. In diesem Fall erlischt das Widerrufsrecht mit der Inanspruchnahme des Dienstes. Dies gilt als erwiesen, wenn über die Server der Nutzwerk GmbH ein Datentransfer des Kunden gezählt wird. Die Frist beginnt mit Eingang der Zugangsdaten beim Kunden. Ein Widerruf wird automatisch in eine ordentliche Kündigung umgewandelt.

Werden die gebuchten Leistungen nach einem Widerruf in Anspruch genommen, bleiben die Funktionen bis zum Ende der gebuchten Laufzeit verfügbar. Die Leistungen gelten als erbracht, wenn über die Server der Nutzwerk GmbH ein Datentransfer des Kunden gezählt wird. In diesem Fall werden die Leistungen in Rechnung gestellt. Zum Ende der gebuchten Laufzeit wird das Benutzerkonto in jedem Fall automatisch gelöscht. Weitere Abbuchungen der Nutzungsentgelte erfolgen dann nicht mehr.

Nimmt der Kunde nach seinem Widerruf die gebuchten Leistungen nicht in Anspruch und wird kein Datentransfer über die Server der Nutzwerk GmbH festgestellt, wird das Benutzerkonto nach 14 Tagen automatisch gelöscht. Abbuchungen der Nutzungsentgelte erfolgen in diesem Fall nicht.

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§17 Sonstige Bedingungen

Die Versendung von Mitteilungen an Nutzwerk per eMail genügt der Schriftform nur dann, wenn dies in diesen AGB ausdrücklich vorgesehen ist. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt deutsches Recht. Eine Übertragung der Rechte und Pflichten von Nutzwerk aus diesem Vertragsverhältnis auf einen Dritten ist auch ohne Zustimmung des Kunden zulässig. Dem Kunden steht für diesen Fall kein Recht zu, das Vertragsverhältnis vor Ablauf des gebuchten Zeitraumes zu kündigen.

© 2002-2009 Nutzwerk GmbH