Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV)
Vorsicht: Internet-Anbieter haben Überwachungsschnittstellen einrichtet
Was bedeutet die Telekommunikations-Überwachungsverordnung für die Internet-Nutzer?
Den vollständigen Abdruck der TKÜV finden Sie auf den Webseiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit. Auch die Fachzeitschrift c't des Heise-Verlages hat einen interessanten Artikel veröffentlicht.
In kurzen Worten bedeutet die Überwachungsverordnung, dass Internet-Zugangsanbieter aus angeblichen 'innen- und sicherheitspolitischen Gründen' Abhörvorrichtungen installieren müssen. Damit wird der gesamte Internet-Verkehr aufgezeichnet und kann bei Bedarf ausgewertet werden.
Mit der TKÜV soll eine rechtliche Trennung von Individual- und Massenkommunikation berücksichtigt werden. Wie kann man aber dem einzelnen Internet-Verkehr ansehen, ob eine eMail transportiert wird oder ob der Nutzer eine Internet-Seite abruft? Tatsächlich interessieren die technischen Gegebenheiten im Internet und die sich daraus ergebenden Abgrenzungsschwierigkeiten die Beamten im Wirtschafts- und Innenministerium wenig. Auf Anfrage wurde mitgeteilt: "Die Anforderungen an die Übermittlung von Daten über die näheren Umstände der Telekommunikation seien grundsätzlich technikunabhängig und ergebnisorientiert".
Warum der ganze Aufwand?
Der Staat will zu jeder Zeit das Medium Internet unter Kontrolle wissen. Durch die Aufzeichnung des Internet-Verkehrs beim Internet-Anbieter können nachträglich für den Staat interessante Informationen herausgefiltert werden, zum Beispiel, welche Seite sich eine bestimmte Person anschaut.
Wird mein Internet-Verkehr auch bei SaferSurf vollständig aufgezeichnet?
Nein, wir sind nicht verpflichtet, solche Überwachungsvorrichtungen zu installieren und betreiben. Nur die Internet-Zugangsprovider sind dazu gezwungen.
Kann der Staat meine Person bzw. Anschrift ermitteln, wenn ich eine Seite besuche?
Ja, leider. Sie surfen im Normalfall mit der IP-Nummer Ihres Internet-Anbieters im Internet. Wird jetzt irgendwo diese IP-Nummer gespeichert, können der Staat und seine Behörden sehr einfach über diese IP-Nummer Ihren Internet-Anbieter ermitteln. Der Internet-Anbieter wird dann verpflichtet, Ihren Namen und Ihre Anschrift zu nennen.
Wie schützt mich SaferSurf davor?
Wenn Sie SaferSurf eingerichtet haben, kommt nur die IP-Nummer des SaferSurf-Servers in die Hände eines möglichen 'Mitlauschers'. Der Staat und seine Behörden können jedoch über die IP-Nummer von SaferSurf keine Rückschlüsse auf Ihre Person ziehen.
SaferSurf gibt keine Daten an Dritte
SaferSurf ist einerseits durch seinen Status als Diensteanbieter durch das Gesetz geschützt und anderereits speichern wir Ihre IP-Adresse nicht gemeinsam mit Ihren Nutzungsdaten. Damit kann weder SaferSurf noch ein Dritter zu irgend einem Zeitpunkt eine Verknüpfung mit angewählten Inhalten herstellen.
Garantiert unsichtbar und schnell
Haben Sie SaferSurf eingerichtet, garantieren wir Ihnen, dass Sie absolut anonym im Internet surfen. Hochleistungsserver mit mehrfach gesicherten 155 MBit Leitungen garantieren Ihnen Ausfallsicherheit und Schnelligkeit. SaferSurf nutzt den weltgrößten Internet-Provider NTT/Verio.
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