Neues Urheberrecht: Legal kopieren möglich?
Vorsicht: Abschaffung der Privatkopie im digitalen Bereich
Was bedeutet das neue Urheberrecht?
Das neue Urheberecht ist im Jahre 2003 in Kraft getreten. Wichtigste Neuerung ist das Kopierschutz-Umgehungsverbot. 1:1 Kopien von Musik-CDs und DVDs sind dann nicht mehr erlaubt, entsprechende Programme sind nicht mehr im Handel und auf Webseiten verfügbar. Zusätzlich wird das Kopieren von Musiktiteln aus einer Internet-Tauschbörse teilweise strafbar.
Das Magazin PC-Welt berichtete, dass es trotz schärferer Regeln immer noch Möglichkeiten gibt, legal Kopien zu erstellen. Demnach muss keiner mit Ärger rechnen, wenn er den Kopierschutz seiner Original-Software-CD umgeht, um Sicherheitskopien zu erstellen. Diese Kopie darf natürlich nicht weitergegeben werden und ist auch nur für den privaten Gebrauch bestimmt.
Aber Vorsicht! Das ist die Meinung einiger Experten. Andere Experten sehen sogar schon in einer analogen Kopie eine illegale Handlung. Diese Experten vertreten die Meinung, dass letztlich auch über die analoge Kopie eine technische Maßnahme zum Kopierschutz quasi durch die Hintertür umgangen wird. Weiter wird ausgeführt, dass das Endergebnis einer analogen Kopie auf Kassette eine Kopie eines kopiergeschützten Ursprungsmediums ist. Ob diese auf Kassette oder einem digitalen Medium vorliegt, kann daher nicht entscheidend sein.
Warum jetzt eine neues Gesetz?
Über die Musiktauschbörsen gingen den Konzernen der Musikindustrie in den letzten Jahren Milliarden an Euro verloren. Mit dem neuen Urheberrecht soll jeder Nutzer einer Tauschbörse quasi kriminalisiert werden. Dadurch, so hofft man, nimmt die Nutzung der Tauschbörsen drastisch ab.
Wie läuft eine mögliche Strafverfolgung?
Der Internet-Verkehr wird nach der TKÜV beim Internet-Anbieter gespeichert oder Ihre IP-Adresse wird bei einem Kopiervorgang aus dem Internet von einem 'Mitlauscher' aufgezeichnet. Jetzt kann eine Strafverfolgungsbehörde über diese IP-Nummer Ihre Anschrift und Ihren Namen ermitteln.
Wie wird mein Name und meine Anschrift ermittelt?
Sie surfen im Normalfall mit der IP-Nummer Ihres Internet-Anbieters im Internet. Wird jetzt irgendwo diese IP-Nummer gespeichert, können der Staat und seine Behörden über diese IP-Nummer sehr einfach Ihren Internet-Anbieter ermitteln. Der Internet-Anbieter wird dann verpflichtet, Ihren Namen und ihre Anschrift zu nennen.
Wie schützt mich SaferSurf davor?
Wenn Sie SaferSurf eingerichtet haben, kommt nur die IP-Nummer des SaferSurf-Servers in die Hände eines möglichen 'Mitlauschers'. Der Staat und seine Behörden können jedoch über die IP-Nummer von SaferSurf keine Rückschlüsse auf Ihre Person ziehen.
SaferSurf gibt keine Daten an Dritte
SaferSurf ist einerseits durch seinen Status als Diensteanbieter durch das Gesetz geschützt und anderereits speichern wir Ihre IP-Adresse nicht gemeinsam mit Ihren Nutzungsdaten. Damit kann weder SaferSurf noch ein Dritter zu irgend einem Zeitpunkt eine Verknüpfung mit angewählten Inhalten herstellen.
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